Gewährleistung von Sprinklerschutz in Regalanlagen

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30 Januar 2019

Gewährleistung von Sprinklerschutz in Regalanlagen

Der Sprinklerschutz in Regalanlagen ist essenziell, um optimalen Schutz für die gelagerte Ware zu bieten
Dabei gibt es viel zu beachten…

Damit eine Sprinkleranlage in Regalanlagen gemäß Richtlinien ausgelegt werden kann, müssen zunächst die unterschiedlichen Einflüsse, sogenannte Einflussgrößen, beachtet werden. Dazu gehören die Lagerartklasse, die Abhängigkeit vom Kunststoffanteil, die Lagergüter, die Sprinklerköpfe und die Lage- und Gebäudegeometrie. Aber auch andere Punkte, wie die Flexibilität bei der Einlagerung, sind relevant.

Erst, wenn alle Einflussgrößen aufeinander abgestimmt sind, ist eine reibungslose Funktionalität der Sprinkleranlage geboten.

Werden sie nur unzureichend berücksichtigt oder besteht Unsicherheit hingegen der Einstufung, sollte Kontakt zu VdS aufgenommen werden, um sich gegenseitig Abzustimmen. Wird riskiert, dass eine der Einstufungen fehlerhaft ist, wird gleichzeitig die Gefahr des Vollbrandes im Lager – trotz Sprinkleranlage – in Kauf genommen. Zudem kann eine bewusst mangelhaft betriebene Anlage dazu führen, dass dem Betreiber, im Falle des Bekanntwerdens, die Nutzung durch die Behörde untersagt wird.

In den letzten Jahren kam es vermehrt zum Einsatz von den kostengünstigeren ESFR-Sprinklern („Early Suppression Fast Response“-Sprinkler). Grund dafür waren nicht nur das Inkrafttreten der damals gültigen VdS 2092, sondern auch die geringen Herstellungskosten und die höhere Wasserrate mit k-Werten von über 200 bis 360. Jedoch wurden dabei wichtige Kriterien nicht beachtet und der Sprinklerschutz oftmals nicht gewährleistet.

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ESFR Sprinkler

Die fehlerhafte Anwendung des Sprinklers wird zudem nicht festgestellt, da Erstprüfungen oder Wiederholungsprüfungen in den Baugenehmigungen in der Regel nicht gefordert werden und wenn, findet die Erstprüfung in einer leeren Regalanlage statt. Somit werden die verbauten Sprinkler nicht getestet und ihre Wirksamkeit somit nicht bestätigt. Das Risiko eines Vollbrandes ist also deutlich erhöht.

Um ESFR-Sprinkler zu verwenden müssen die Gebäudekonstruktion, die Einlagerungskonzeption, die Lagerart, Geometrie und Ausführung und zuletzt die Verpackung der Ware geprüft werden. Entflammbare Flüssigkeiten dürfen beispielsweise nicht in einem mit ESFR-Sprinklern geschützten Regal gelagert werden. Es muss Flexibilität bei der Einlagerung gegeben sein. Werden auch hier die Kriterien nicht erfüllt, besteht die Chance, dass das Regallager nicht ausreichend geschützt ist und im Falle eines Brandes die Sprinkler versagen könnten.

Aber wie wird der Sprinklerschutz in Regalanlagen gewährleistet?

Im vergangenen Jahr wurde die VdS-Richtlinie in Bezug auf ESFR-Sprinkler angepasst, um die oben genannten Risiken zu beseitigen. Betriebe sind nun dazu verpflichtet, einen Sprinklerwart zu stellen. Dieser muss die Sprinkleranlage regelmäßig überprüfen und die entsprechenden Ergebnisse schriftlich dokumentieren. Betriebe werden dazu angehalten, geeignete Verfahrensanweisungen zu entwickeln. Zudem werden in definierten Fällen Regalsprinkler nun auch in der Regalmitte an allen Kreuzungspunkten der Längs- und Querschächte erforderlich. Damit sollen Durchbrände verhindert werden.

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